Sechs Jahre Freitodbegleitung in Deutschland
Der ärztlich assistierte Suizid - legal und selbstbestimmt
Im Februar 2020 hatte das höchste deutsche Gericht ein weltweit einzigartiges Grundrecht anerkannt: das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, einschließlich der Freiheit, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist nicht an bestimmte Motive, Krankheitsstadien oder Altersgrenzen gebunden, sondern stellt die Autonomie des Individuums in den Mittelpunkt. Gleichzeitig hat das Gericht eine klare Schranke gesetzt: Die Entscheidung zum Suizid muss freiverantwortlich getroffen werden.
Ursula Bonnekoh, Präsidiumsmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), gibt in ihrem Vortrag Einblicke in die konkrete Praxis der Freitodbegleitungen seit dem Urteil. Anhand realer Fälle schildert sie, wie Menschen in Deutschland diesen Weg gehen, welche Beweggründe sie haben und wie die Möglichkeit einer Freitodbegleitung vermittelt wird.
Ein sensibles Thema, über das endlich offen und ohne Vorbehalte gesprochen und diskutiert werden sollte!
Ursula Bonnekoh
Präsidiumsmitglied Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS e.V.)
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